Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist - im Unterschied zur doppelten Buchhaltung - eine einfache Form der Buchführung, in der Regel für kleine Gewerbetreibende (Handwerker, Einzelhandel) und Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte).
Es werden nur die bezahlten Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben eines Kalenderjahres erfasst, also nach dem erfolgten Zahlungsfluss (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Rückstellungen oder Rechnungsabgrenzungen werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
Der Gewinn oder Verlust eines Unternehmens wird am Jahresende als Differenz zwischen der Summe aller Betriebseinnahmen und der Summe aller Betriebsausgaben ermittelt.
Im Rahmen der Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen werden folgende Aufzeichnungen geführt:
Ein Kassabuch muss nicht geführt werden.
Wer darf Einnahmen-Ausgaben-Rechnung anwenden?
Zusammenkommen ist ein Beginn,
Zusammenbleiben ein Fortschritt,
Zusammenarbeiten ein Erfolg!
(Henry Ford, amerikanischer Industrieller)
Mag. Doris Bund | Ulmenweg 8 | 8401 Kalsdorf
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