Rechnungsmerkmale prüfen
Damit Sie die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können, sollten Sie darauf achten, dass alle Eingangsrechnungen die vom Finanzamt geforderten Rechnungsmerkmale enthalten.
bei Rechnungen über € 10.000,- zusätzlich:
bei Reverse-Charge-Fällen:
Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen:
Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 400,-- brutto (bis 28.02.2014: € 150,--) nicht übersteigt.
Zusammenkommen ist ein Beginn,
Zusammenbleiben ein Fortschritt,
Zusammenarbeiten ein Erfolg!
(Henry Ford, amerikanischer Industrieller)
Mag. Doris Bund | Ulmenweg 8 | 8401 Kalsdorf
+43 (0) 664 5123065 | office@buchhaltung-bund.at