Rechnungsmerkmale prüfen

 

Damit Sie die Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können, sollten Sie darauf achten, dass alle Eingangsrechnungen die vom Finanzamt geforderten Rechnungsmerkmale enthalten.

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
  • UID-Nummer des liefernden oder leistenden Unternehmens
  • Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • Angaben über Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Lieferdatum bzw. Leistungszeitraum
  • Entgelt (Nettobetrag, Bruttobetrag)
  • Steuersatz (bzw. Hinweis auf Befreiung oder Differenzbesteuerung)
  • Steuerbetrag
  • Rechnungsdatum
  • fortlaufende Rechnungsnummer

bei Rechnungen über € 10.000,- zusätzlich:

  • Ihre UID-Nummer

bei Reverse-Charge-Fällen:

  • Ihre UID-Nummer als Leistungsempfänger
  • Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld

 

Erleichterungen für Kleinbetragsrechnungen:

 

Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 400,-- brutto (bis 28.02.2014: € 150,--) nicht übersteigt.

  • Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmens
  • Angaben über Menge und Art der Lieferung oder Leistung
  • Lieferdatum bzw. Leistungszeitraum
  • Entgelt (Bruttobetrag)
  • Steuersatz
  • Steuerbetrag
  • Rechnungsdatum